Neuerwerb eines LKW- oder Bus- Führerscheines

Was kommt auf eine(n) LKW-Fahrer(in) oder BUS-Fahrer(in) bei einem Neuerwerb des Führerscheines zu?


1. Führerscheinausbildung in den Klassen:

C1 und/oder C1E oder C und/oder CE

D1 und/oder D1E oder D und/oder DE


2. Eine Ausbildung nach BKRFQG

beschleunigte Grundqualfikation (140 Std Ausbildung mit einer 90 min Prüfung an der IHK zu Münster)
oder einer Grundqualifikation ( 7,5 stündige Prüfung in Theorie und Praxis an der IHK zu Münster)
oder eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer Güter- oder Personenverkehr
oder Fachkraft im Fahrbetrieb

3. Eine Regelmäßige Weiterbildung

In 5 Jahren 35 Std Weiterbildung zu 7 Std an einem Tag.
In einem Jahr 1 Tag Weiterbildung.




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