Neuerwerb eines LKW- oder Bus- Führerscheines
Was kommt auf eine(n) LKW-Fahrer(in) oder BUS-Fahrer(in) bei einem Neuerwerb des Führerscheines zu?
1. Führerscheinausbildung in den Klassen:
C1 und/oder C1E oder C und/oder CE
D1 und/oder D1E oder D und/oder DE
2. Eine Ausbildung nach BKRFQG
- beschleunigte Grundqualfikation (140 Std Ausbildung mit einer 90 min Prüfung an der IHK zu Münster)
- oder einer Grundqualifikation ( 7,5 stündige Prüfung in Theorie und Praxis an der IHK zu Münster)
- oder eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer Güter- oder Personenverkehr
- oder Fachkraft im Fahrbetrieb
3. Eine Regelmäßige Weiterbildung
In 5 Jahren 35 Std Weiterbildung zu 7 Std an einem Tag.
In einem Jahr 1 Tag Weiterbildung.
